WanderreiterWeb    Rostocker Heide   

Reiter in der Rostocker Heide unerwünscht
oder

ostdeutsche "Plantouristik" im Landschaftsschutzgebiet

 

 
 

LEUTE, ich kann nur davon abraten zum Reiten in das Gebiet der Rostocker Heide zu fahren. Überhaupt sind Bundesländer mit Reitverboten und desaströsem Reitwegenetz das Letzte für Wanderreiter!

Leider musste ich die Tracks und Karten in der Rostocker Heide aus dem Web nehmen da vom dortigen Forstamt Anzeige gegen mich erstattet wurde. Man wirft mir vor, trotz Reitverbot, Wege benutzt zu haben die nur für Farhradfahrer erlaubt seien und diese als Reitempfehlung propagiert zu haben - auch hätte ich Bäume mit roten Pfeilen markiert ??? Ich habe am 29.Juni durch einen Anruf eines Journalisten von den Ermittlungen gegen mich Kenntnis erhalten und sofort die Seiten der Region, die ich als kostenlose Werbung für diese Region verstehe, gelöscht. Wer's nicht nötig hat ...

Mir liegt es fern verbotene Wege als Reitempfehlung zu publizieren, ich bin, mehr wie jeder andere, für einen schonenden Umgang mit der NATUR.

Willkürliche und unsinnige Kanalisierungen und Schilderwahnsinn lehne ich jedoch als unnatürlich ebenso strikt ab und die betreffende Region muss sich dann Negativwerbung gefallen lassen. Schließlich leben wir in einem Land in dem freie Meinungsäußerung nicht nur erlaubt sondern auch erwünscht ist - hoffe ich doch?!

Bei der Planung und Buchung der diesjährigen Urlaubsritte war uns das generelle Reitverbot in Mecklenburg-Vorpommern nicht bekannt, auf keiner der mir vorliegenden Karten ist etwas davon erwähnt. Wir haben zwar unterwegs diverse Reitwegeschilder gesehen aber, so weit ich mich erinnern kann, nicht ein Reitverbotsschild. Und "Reitweg" heißt bei uns: "Dieser Weg ist nur für Reiter vorgesehen, es braucht keine besondere Rücksicht auf unvermittelt auftauchende Fußgänger oder Fahrradfahrer genommen werden da diese den Weg nicht benutzen dürfen." So etwas ist natürlich in der Praxis unrealistisch und kein vernünftiger Mensch wird sich so benehmen - es muss immer mit Hindernissen gerechnet werden, auch auf Reitwegen! Aber im Zweifelsfall hätte ein Fußgänger auf einem Reitweg Mitschuld.

Ich habe auf meinem Wanderritt von Dierhagen nach Stuthof bei Rostock einen Menschen getroffen der behauptete mit dem Touristikverband/Reiterlobby vertraut zu sein und im Gespräch zugab, dass das Reitwegenetz in Mecklenburg/Vorpommern eine Katastrophe sei. Leider habe ich mir seinen Namen nicht geben lassen und er hat sich auch nicht mehr, wie versprochen, gemeldet.

Er sei selbst praktizierender Wanderreiter und könne meine Sichtweise aus der Praxis nur bestätigen. Eigentlich seien die Reitwege zu Beginn der Auszeichnung als Empfehlungen für Fremde gedacht gewesen, um den Tourismus zu fördern, nicht ihn zu behindern. Durch die rigurose Umsetzung der Verbote sei eine vernünftige Rittplanung heute überhaupt nicht zu machen - was ich wiederum, insbesondere nach den jüngsten Erkenntnissen, auch nur bestätigen kann - Schade!

Im kleinen Gebiet der Rostocker Heide im Speziellen gibt es sicher genug Reitwege, lediglich die Vielzahl der Wegearten (Wanderer, Fahradfahrer, Reiter) verwirrt. Ortskundige kennen sich mit den diversen Ge- und Verboten aus. Fremde wie wir, die wir nur 3 Tage dort geritten sind, haben es extrem schwierig von A nach B zu gelangen ohne "mit einem Bein im Knast" zu stehen. Wir haben uns anfänglich mit den Reitwegemarkierungen sehr schwer getan, es war nicht immer klar ersichtlich ob Reitweg oder nicht. Auch scheint es Differenzen mit Reitwegeauszeichnungen auf Wander/Radkarten zu geben. Zumindest behauptet man, ein Weg, auf einer meiner Karten als Reitweg ausgewiesen, sei ausschließlich Fahrradweg?

Ich habe die Touren in der Rostocker Heide nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der mir verfügbaren Papierkarten, der Reitverbote auf www.wanderreitkarte.de und den veröffentlichten GPS-Tracks des Tourismusverbandes MV vorbereitet und auf mein GPS-Gerät übertragen. Leider sind uns dann beim Reiten (einige wenige) Differenzen zwischen der Realität und der geplanten Wegführung aufgefallen aber wahrscheinlich gab es ja noch mehr. Die Auszeichnung der Wege ist zwar  mehr als vorhanden aber auch unklar und unübersichtlich - es fehlen richtige Wegweiser, also: "wie komme ich per Pferd nach Graal-Müritz oder zur Ostsee".

So ist man auf die offizielle Reitkarte angewiesen von denen wir leider kein Exemplar hatten (da uns das Reitverbot vorher nicht bekannt war haben wir keine vorab besorgen können und vor Ort gab's keine mehr) Und die Leute dort tolerieren scheinbar auch keine Fehler und Irrtümer - "Korinthenkacker-Mentalität" möchte ich so etwas nennen!

Die offizielle Website des Tourismusverbandes MV (die alte Domain existiert heute nicht mahr) sagte damals:

" "Willkommen im Reiterland Mecklenburg Vorpommern" und: Aber die Rostocker Heide bietet mehr! Hier sind nicht nur Kutscher, sondern auch Reiter gern willkommene Gäste. REIT-Tour Empfehlung: Strandritt durch die Rostocker Heide: Parken Sie am Reitstall in Stuthof, wo Sie die vorhandene Infrastruktur nutzen können und beginnen Sie Ihren Strandritt gleich hinter den Stalltüren. Auf breiten und naturbelassenen Wegen führen Sie die Hufabdrücke im Waldboden sicher und immer schnurgeradeaus in Richtung Wasser. Nach 3,5 km queren Sie die einzige Straße zwischen Markgrafenheide und Hinrichshagen, um dann auf über weiteren 3 km unbeschwert galoppieren zu können.

Wenn so langsam das Brennen der Oberschenkel beginnt, dann wissen Sie, dass Sie noch nicht einmal die Hälfte des Weges geschafft haben. Und wer sich selbst noch etwas mehr quälen will, der kann mit dem Rauschen der Ostsee in den Ohren auf einem 2,5 km langen Sandweg direkt auf die Ostsee zusteuern- den Blick auf die Ostsee gerichtet, vorbei an den zahlreichen Buchen, die unter dem ständigen Einfluss des Seewindes verkümmert und verkrüppelt sind und einen ungewohnten Anblick bieten. Nach dem gemeinsamen und wilden Abtauchen in den Fluten der Ostsee, das auch für junge Pferde geeignet ist, stärken Sie sich bei einer zünftigen Brotzeit, rekeln sich in der Sonne, während die Pferde im Paddock im Schatten gemütlich grasen.

Für den Rückweg bieten sich viele Alternativen. Entweder reiten Sie auf direktem Wege zurück (13 km) oder Sie klettern mit dem Pferd in der Sandkuhle und besuchen das Forstamt Wiethagen (24 km). Von beiden Routen aus empfiehlt sich ein Abstecher zum Schnatermann, der ein beliebtes Ausflugsziel ist (4 km).

Vieles ist im Naturschutzgebiet der Rostocker Heide möglich. Sie sind stets gern gesehene Gäste. www.reiten-in-mv.de/reit-und-kutschtouren/
die-rostocker-heide-ein-muss-fuer-reiter-und-fahrer.html"

Selbst hier liest man nichts über ein Reitverbot und den Zwang Reitwege zu benutzen! Lediglich versteckt unter "Tipps zum Reiten" und dort die letzte Menuposition "Gesetzliche Grundlagen" beginnt man zu ahnen wie es wirklich aussieht.

"Nutzen Sie für ihre Ausritte oder Kutschfahrten nur ausgewiesene Reit- und Fahrwege. Informieren Sie sich über alternative Reitwege (Saisonbedingt) bei unseren Reit- und Fahranbietern in Mecklenburg-Vorpommern oder direkt bei uns.

Tabu ist das Reiten und Fahren querfeldein oder auf explizit ausgewiesenen Rad- und Wanderwegen.

Vermeiden Sie Wege, die aufgrund der Witterung in schlechtem Zustand sind. Hier könnten nachhaltige Schäden entstehen.

Begegnen Sie anderen Naturbesuchern immer nur im Schritt. Passen Sie ihr Reit- oder Fahrtempo dem jeweiligen Gelände an.

Ein beginnendes freundliches Wort gegenüber anderen Erholungssuchenden oder Naturnutzern kann Konflikte vermeiden.

Auszug aus den Gesetzen

Für alle Reiter und Fahrer im Wald und in der freien Landschaft sind die entsprechenden Paragraphen des Mecklenburg-Vorpommerischen Gesetzes über den Wald und die Landschaft als bindendes Recht anzusehen.

§ 28 VI LWaldG MV

Das Reiten und Kutschfahren im Wald ist auf besonders zur Verfügung gestellten und gekennzeichneten Wegen und Plätzen gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 40 II LNatschG MV

Reiter dürfen Privatwege nur benutzen, wenn sie trittfest oder als Reitweg ausgewiesen sind.

Quelle: www.reiten-in-mv.de/tipps-zum-reiten/gesetzliche-grundlagen.html

Irgendwie kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier vom Tourismusverband MV erheblich beschönigt wird. Anstatt zu sagen: "Grundsätzlich ist das Reiten verboten ausser auf besonders gekennzeichneten Wegen ..." und wie bitte erkenne ich "Privatwege"?

Die Wege im Gebiet der Rostocker Heide sind schachbrettartig angelegt und überwiegend schnurgerade, eigentlich zum Reiten idealer Sandboden aber für Wanderreiter langweilig. Die Landschaft erinnert eher an eine Park- und Kulturlandschaft, trotz relativ naturbelassenem Wald mit Moorgräben, die Wege sind überwiegend glatt, wie geleckt (naturbelassen ist anders) - klar dass da Hufspuren stören, wobei wir fast nur Schritt gegangen sind.

Einziges Highlight - die 100m Strand an denen man offiziell ans/ins Meer darf. Aber der erlaubte Weg vom Struthof an diesen Strandabschnitt führt über große Strecken auf nur einem Reitweg hin- und zurück. Wegen dieser Gegebenheiten hatten wir auch den Aufenthalt in dieser Region nach 3 Tagen abgebrochen.

Der Vorwurf lautet auf:

Sie sind am o.g. Tag (10.5.2011) durch das Landschaftsschutzgebiet 'Rostocker Heide' mit einem Pferd geritten. Im Gebiet 'Rostocker Heide' - hier Torfbrücke, Schnatermann, Hinrichshagen, Wiethagen, Rosenortschneise, Abt.4002 und 3003, Rehtannen Abstl.4023 - sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutz zuwiderlaufen. Es ist verboten, außerhalb auf besonders zur Verfügung gestellten und gekennzeichneten Wegen und Plätzen zu reiten.

Mittlerweile (09.08.2011) ist die Anzeige bestätigt - Bußgeld 100 Euro,Gebühren 23,50 Euro

Um es nochmals deutlich zu sagen: Mir liegt es fern den Charakter von Landschaftsschutzgebieten zu verändern. Sind Hufspuren im Sand - Pferdeäpfel auf den Wegen schon eine Veränderung? Oder sind sie Bestandteil der Natur? Sind Fahrräder natürlicher in einem Landschaftsschutzgebiet als Pferde? Selbstverständlich hätten wir uns an die strikten Regelungen gehalten wenn sie uns von Anfang an bekannt gewesen wären. Aber auch das schützt nicht vor dem "Verreiten" wegen Unkenntnis der Örtlichkeiten und/oder mangelnder Aufmerksamkeit. So etwas kann mal passieren!

Dann steigt man ab und führt die Pferde was nach allgemeiner Auffassung nicht als Reiten gilt! Und mal im Vertrauen - die Wegeführung in der Rostocker Heide ist nicht gerade typisch für ein Landschaftsschutzgebiet! Auch sieht der Wald nicht wirklich naturbelassen sondern eher gepflegt aus. Die Wege werden regelmässig mit großen Maschinen befahren, aufgerissen und neu platt gewalzt - entspricht das dem Landschaftsschutz? Wir sind auf unseren wenigen Ritten im Mai fast niemandem begegnet und wenn dann, wie es üblich ist, mit Vorsicht und Freundlichkeit - direkte Beschwerden gab es jedenfalls keine (ausser einer Frau am erlaubten Strandabschnitt Stolperort, die vorwurfsvoll darauf hinwies, dass das Pferd ins Wasser geäpfelt hätte).

Also alles in Allem - ein schwaches Bild das diese Region hier von sich zeigt!

Mittlerweile habe ich Schützenhilfe von der Landesbeauftragten für Reitwege Frau Claudia Krempien erhalten, die sich seit Anfang August bemüht die Sache abzumildern - bisher scheinbar ohne große Einsicht der Behörden.

Hier die email von Frau Krempien in dieser Sache im Wortlaut:

09.11.2011

Schönen Guten Tag Herr Müller,

leider schreibe ich Ihnen aus persönlichen Gründen erst am heutigen Tage, obwohl das Treffen mit Herrn Harmuth, Leiter des Stadtforstamtes Wiethagen, bereits Monate zurück liegt.

Bei unserem Treffen habe ich mit Herrn Harmuth den Sachverhalt besprochen und auf einen Imageschaden für die Region hingewiesen. Herr Harmuth war so freundlich, mir Ihre mittlerweile wieder gelöschten Texte der Homepage zu zeigen. Durch Ihre dortigen Formulierungen waren Herrn Harmuth im Rahmen seines Dienstauftrages die Hände gebunden, als dass man annehmen könnte Sie seien zufällig oder fahrlässig auf die nicht erlaubten Wege getroffen. Insoweit war meine erste Annahme dahingehend, dass Sie einen Einstieg in die Rostocker Heide gewählt hatten, wo ggf. keine Ausschilderung vorhanden bzw. entfernt gewesen sei. Beides ließ sich weder durch die Texte noch durch Ihre GPS Daten belegen. Vielmehr sind Sie vom Reitstall Stuthof gestartet, wo Material der Reit- und Fahrwege ausliegt und wo eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist und das Stallpersonal Auskunft geben könnte. Dementsprechend handelten Sie trotz Wissen, dass gewisse Wege der Nutzung für Reiter und Fahrer entzogen sind.

Um solchen Unannehmlichkeiten bei zukünftigen Ritten durch unser Bundesland zu entgehen, bitte ich Sie sich auf der Internetseite www.reiten-in-mv.de, Button: Karte mit Reitwegen und Reitställen die Reit- und Fahrwege für M-V anzusehen, auszudrucken oder per GPS herunterzuladen. Ebenso finden Sie entsprechende Routenempfehlungen. Sofern Sie selbst wieder eine Tour oder Route erkunden möchten und sich bzgl. eines Teilabschnittes nicht sicher sind, kontaktieren Sie uns gern wieder.

"Na das hab' ich ihr doch schon vorher gesagt" Die glauben doch wohl nicht im Ernst, dass ich jemals wieder in ihr Bundesland reiten gehe!

Wie das immer so ist, letzten Endes ziehen alle den Schwanz ein wenn die Sturheit der Verwaltung erkennen lässt, dass keine Chance auf gütliche Einigung besteht - man will ja die gute Zusammenarbeit mit den Behörden nicht riskieren.

Leute - habt ihr schon mal was von Zivilcourage gehört dort drüben im Osten ... 

Mir geht es hier sicher nicht um die 123 Euro, diese werde ich, wenn überhaupt, dann erst nach mehrmaliger Mahnung, oder wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, zahlen (aber nicht an diesen) - sondern es geht mir um's Prinzip. Müssen sich Reiter derart kriminalisieren lassen?

Das Ganze ist einfach lächerlich!

Fazit: Kommt lieber in die Pfalz, da gibt's neben "Weck,Woi un Wurscht" auch nette, tolerante Menschen, KEIN generelles Reitverbot und vor Allem, weniger bissige Beamte  und keine ostdeutsche "Plantouristik"

ch jedenfalls werde um Meck/Pomm in Zukunft einen großen Bogen machen - Es gibt wahrlich in Deutschland und Frankreich Gegenden genug, die das Wanderreiten in einer, auch in der Realität praktikablen Weise ermöglichen!

Es gibt durchaus positive Beispiele in Ländern mit grundsätzlichem Reitverbot - zum Beispiel Österreich. Dort im Gebiet der Mühlviertler Alm gibt es ein Reitwegenetz, das den Namen "Netz" auch verdient. Auf einer Fläche von ca. 60 mal 40km gibt es über 600km ausgezeichnete Reitwege inclusive der dazugehörigen Infrastruktur (Wanderreitstationen, pferdefreundliche Gaststätten etc.) siehe hier!

Ich habe einen Urlaub dort verbracht und schon vor der Buchung hieß es eindeutig, dass das Reiten in Österreich grundsätzlich verboten ist ausser auf öffentlichen Strassen, für den Verkehr zugelassenen (Wirtschafts-) Wegen und auf Reitwegen! Aber niemand hat dort so ein Theater gemacht wenn man sich mal verritten hat.Vor allem kann man das österreichische Reitverbot in etwa nachvollziehen da dort der private Waldbesitzer grundsätzlich für alle Unfälle auf seinem Besitz haftet. Das deutsche Haftungsrecht sieht das vernünftigerweise anders. Hier haftet in erster Linie der Reiter, wenn er vom Pferd fällt.

Die folgenden Bilder sind am, für Reiter erlaubten, Strandabschnitt "Stolperort" entstanden. Aber auch hier war für uns nicht klar ersichtlich wie weit der erlaubte Strandabschnitt reicht. Und es gab nur einen einzigen Zugang zum Strand. Später habe ich dann einen Zeitungsartikel im Web gefunden der von einem zweiten Übergang über die Dünen spricht - alleine an einer Kennzeichnung fehlte es vor Ort.

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Der folgende Bilderblock wurde für Desktop-PCs geschrieben und erscheint auf sehr kleinen Displays nicht optimal!
   

 
anfänglich von "so viel Wasser bis zum Horizont" etwas irritiert !
 

 

 
 
den Pferden macht es sichtlich Spass, sie sind nur irritiert über den Salzgeschmack

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heute sind die Wellen etwas höher und werden erst argwöhnig beäugt